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| Der Verkehrsübungsplatz ist frei ab 16 Jahren, wenn eine Begleitperson den Führerschein der Klasse B hat. Wer den eigenen Wagen nicht benutzen möchte, kann einen Leihwagen mieten. Dieser ist wie bei einem Fahrschulfahrzeug mit doppelten Pedalen ausgerüstet, so dass der Beifahrer bei Bedarf eingreifen kann. Leihwagen dürfen aus versicherungs- technischen Gründen mit nicht mehr als zwei Personen besetzt sein. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände ist auf 30 km/h beschränkt. Es gelten auf dem gesamten Übungsgelände die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. |