Der Verkehrsübungsplatz ist frei ab 16 Jahren, wenn eine
Begleitperson den Führerschein der Klasse B hat.
Wer den eigenen Wagen nicht benutzen möchte, kann einen
Leihwagen mieten. Dieser ist wie bei einem Fahrschulfahrzeug
mit doppelten Pedalen ausgerüstet, so dass der Beifahrer bei
Bedarf eingreifen kann. Leihwagen dürfen aus versicherungs-
technischen Gründen mit nicht mehr als zwei Personen besetzt
sein.
Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände ist auf 30 km/h
beschränkt. Es gelten auf dem gesamten Übungsgelände die
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Haftungsausschluss